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Wer im Homeoffice arbeitet braucht eine entsprechende technische Ausstattung. Was ist aber, wenn die Firma nichts stellt? Muss man seinen privaten PC nutzen?
Viele Beschäftigte befinden sich aktuell im Homeoffice. Entweder aufgrund einer Quarantäne oder Sicherheitsmaßnahme. Dabei greifen viele der Betroffenen auf private Geräte zurück, um zu arbeiten. Dabei stellen sich viele die Frage, ob der Arbeitnehmer überhaupt dazu verpflichtet ist. Der Arbeitsrechtler Alexander Bredereck sagt dazu: "Niemand ist verpflichtet, seine private Hardware für den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen". Ganz gleich, ob die Homeoffice-Regelung mündlich besprochen oder vertraglich festgehalten wurde. "Es ist die Aufgabe des Arbeitsgeber, hier für die notwendigen Voraussetzungen zu sorgen".
Die Arbeit zu verweigern, wenn die technische Ausstattung nicht vom Arbeitgeber bereitgestellt wird, kann einen vor große Probleme stellen. Ist man in einem kleinen Unternehmen angestellt, indem man keinen Kündigungsschutz hat, kann die Verweigerung eventuell sogar den Job kosten. Das soll nicht heißen, dass man mit Kündigungsschutz einen Boykott starten kann. "Man sieht sich im Arbeitsverhältnis immer wieder", wie der Fachanwalt für Arbeitsrecht klarstellt.
Es ist nicht selbstverständlich, dass jeder im Haushalt seinen eigenen PC oder Laptop besitzt. Oftmals reicht für mehrere Menschen ein Computer, den sie sich teilen. Für die alltägliche private Nutzung reicht das auch meist völlig aus. Anders hingegen, wenn sich nun mehr als eine Person im Homeoffice befindet und auf den Rechner angewiesen ist. Sollte dies der Fall sein, ist es essentiell dies mit dem Unternehmen zu kommunizieren. Eventuell besteht die Möglichkeit, dass man sich einen Laptop oder Ähnliches bestellt und die Kosten anschließend vom Arbeitgeber zurückerstatten lässt. In der Regel ist das möglich, wobei etwaige Erstattungen meist nur bei kleineren Aufwendungen wie erhöhte Stromkosten, Papier, etc. eingesetzt werden.
Wenn es nur einen Computer im Haushalt gibt, der aber auf mehrere Menschen aufgeteilt werden muss, solltest Du mit Deinem Arbeitgeber sprechen. Wenn es nicht möglich ist, dass Du einen eigenen PC bekommst, erkläre Deiner Führungskraft, dass Du dann allerdings nicht mehr voll einsatzbereit bist und Dir den eigenen Computer teilen musst. Stillschweigend weniger arbeiten, ist hier keine Option. Idealerweise hältst Du das im Email-Verkehr fest, damit Dir Dein gesunkenes Arbeitspensum später nicht vorgehalten wird.
Auch hier ist es ganz wichtig, dass bei einem gemeinsam genutzten Computer der Arbeitgeber informiert wird. Schließlich arbeitest Du mit vertraulichen Daten, die auch nicht für die Augen Deiner Familie bestimmt sind. Am besten hälst Du dies auch in einer Email fest. "Wenn die Forma so etwas nicht möchte, soll sie entscheiden, wie das Problem gelöst werden soll", berichtet Bredereck. Deine Pflichten als Arbeitnehmer sind dann erfüllt.