Arbeitsrecht
Muss ich trotz Quarantäne arbeiten?

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Wer üblicherweise im Homeoffice tätig ist, muss auch während einer Quarantäne von zu Hause aus arbeiten. © Christin Klose/dpa-tmn

Omikron sorgt für hohe Infektionszahlen. Dementsprechend befinden sich viele auch viele Arbeitnehmer in Quarantäne. Aber muss man in einem solchen Fall dennoch arbeiten?

Insbesondere seit der Corona-Virusvariante Omikron steigen die Infektionszahlen in Deutschland in die Höhe. Analog dazu wächst die Wahrscheinlichkeit, dass man als Kontaktperson oder Infizierter eingestuft wird und sich in eine etwaige Quarantäne begeben muss. Worauf ist jetzt als Arbeitnehmer zu achten und was bedeutet die Quarantäne für den Job? Muss an trotz der Quarantäne arbeiten?

Ad hoc kann man diese Frage nicht beantworten. Die Klärung hängt von vielen Faktoren ab. Unteranderem sei zu erörtern, ob es in Deinem Job eine Verpflichtung zum Arbeiten im Homeoffice gibt, wie Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh, sagt. «Wenn ich zum Beispiel auch sonst im Homeoffice arbeite, ändert eine Quarantäne nichts daran.»

Allerdings ist es nicht jedem möglich, seine Arbeit aus dem Homeoffice heraus auszuüben. Viele Menschen sind ortsgebunden, weil sie zum Beispiel im Service eines Restaurants oder im Handwerksbetrieb tätig sind. «Nicht in jedem Fall wird man hier aus dem Homeoffice arbeiten müssen», sagt Schipp.

Wann ist die Arbeit im Homeoffice möglich?

Laut Johannes Schipp muss zunächst geklärt werden, unter welchen Konditionen das Arbeiten von zu Hause aus möglich ist und auf welche berechtigen Belange seiner Arbeitnehmer ein Arbeitgeber eingehen muss. Zur Verdeutlichung führt er den Fall eines Angestellten im Homeoffice an, der unter beengten Umständen mit Frau und Kindern in Quarantäne ist. Viele Menschen kennen diese Situation und habe keinen geeigneten Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden. Daher muss häufig der Küchtisch zweckentfremdet werden. 

Hast man allerdings als Angesteller auch zuhause ein separiertes Bürozimmer, kann man trotz angeordneter Quarantäne Aufgaben übernehmen, die der Arbeitgeber einem überträgt. Welche Aufgaben hier infrage kommen, hängt davon ab, wie viel sie mit der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu tun haben.

Welche Aufgaben sind während der Quarantäne nicht zulässig?

Beispielsweise kann man auch als Erzieher mit einem ortsgebundenem Job, Aufgaben vom Chef übermittelt bekommen. Etwaige  Dokumentationspflichten können zu den Aufgaben eines Erziehers gehören.  Bei solchen Tätigkeiten kann der Arbeitgeber verlangen, dass sie auch in der Quarantäne von zu Hause aus erledigt werden. Ein Schlosser hingegen könne in der Regel nicht dafür verantwortet werden, im Homeoffice zum Beispiel Rechnungen zu sortieren. «Das hat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit gar nichts mehr zu tun», stellt Schipp klar.

Im Allgemeinen gilt: Wer während der Quarantäne etwa Symptome einer Corona-Erkrankung zeigt und deshalb arbeitsunfähig ist, muss nicht arbeiten. Sollte man allerdings keine Erkrankung habe und lediglich als Kontaktperson im Homeoffice sein, kann der Arbeitgeber gewisse Aufgaben übergeben.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

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